Energieausweis Kosten Was ein Energieausweis kostet, hängt von vielen Faktoren ab, Zunächst ist wichtig, zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis zu unterscheiden. Der Aufwand zur Erstellung eines Bedarfsausweises ist in der Regel sehr viel höher als der zur Erstellung eines Verbrauchsausweises,
Ein Energieausweis kostet zwischen 50 – 500 Euro, Der Verbrauchsausweis ist die preiswerte Variante, Lassen Sie sich nicht von Billigangeboten locken. Bei Beauftragung eines von immoverkauf24 empfohlenen Immobilienmaklers ist der kostenlos !
Neuer Energieausweis in Arbeit Die Ampelkoalition arbeitet an einem neuen Siegel für „Nachhaltige Gebäude”. Es soll den bisherigen Energieausweis ablösen, Bei dem neuen Siegel stehen die CO2-Emissionen von Gebäuden im Fokus, und zwar auch die der Materialien.
Objekttyp | Kosten Bedarfsausweis | Kosten Verbrauchsausweis |
Mehrfamilienhaus mit mehr als 6 Wohnungen | ca.300 Euro + 30-50 Euro je Wohnung | ca.250 Euro |
Zweifamilienhaus/Doppelhaus | 300 bis 500 Euro | 50 bis 100 Euro |
Einfamilienhaus | 300 bis 500 Euro | 50 bis 100 Euro |
Nichtwohngebäude | abhängig von der Nutzfläche | ca.80 bis 100 Euro |
Ferienhaus | keine | keine |
Haus mit weniger als 50 qm | keine | keine |
Mischgebäude mit mind.10 Prozent Wohnnutzung | 2 Energieausweise (für Wohngebäude/Nichtwohngebäude) | 2 Energieausweise (für Wohngebäude/Nichtwohngebäude) |
Quelle: co2online.de/ immoverkauf24 Es gibt unseriöse Firmen, die mit Dumpingpreisen weit unter dem üblichen Niveau oder sogar mit der kostenlosen Ausstellung eines Energieausweises werben. Von solchen Angeboten sollten Immobilieneigentümer Abstand nehmen.
- Mitunter dienen diese Offerten lediglich dazu, sich Zugang zur Immobilie zu verschaffen und teure Handwerksleistungen anzubieten.
- Ohne Risiko ist hingegen das Angebot von immoverkauf24: Wird ein von uns empfohlener Immobilienmakler beauftragt, gibt es den,
- Für andere Zwecke, wie zum Beispiel der Vermietung, können Sie nachfolgend Ihren anfordern.
Beim Verbrauchsausweis wird ermittelt, wie hoch der Energieverbrauch in den letzten drei Jahren tatsächlich war, Es werden also die gemessenen Verbrauchswerte verwendet. Grob kann man sagen, dass ein Energieausweis oder ein Energiepass für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Falle des Verbrauchsausweises 50 – 100 Euro kostet.
Im Schnitt sind für einen um die 50 bis 100 Euro zu veranschlagen. Er ist in der Regel deutlich preiswerter als ein Bedarfsausweis und wird auch als „kleiner Energieausweis” bezeichnet. Für diesen Energiepass werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahres erfasst, zudem sind einige Eckdaten zur Immobilie und zur Heizungsanlage erforderlich.
Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes am 01. November 2020 müssen auch aussagekräftige Fotografien zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises herangezogen werden. Auch die CO2-Emission muss erfasst werden. Ein ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis teurer.
- Dies liegt daran, dass die Ermittlung des Energiebedarfs aufwändiger ist, weshalb er auch als „großer Energieausweis” bezeichnet wird.
- Hierfür sind diverse Angaben zum Gebäude wie etwa das Baujahr und die Bauweise nötig.
- Je nach Gebäude sind hierfür umfassendere Berechnungen erforderlich, im Schnitt liegen die Kosten bei 300 bis 500 Euro.
Es ist auch möglich, einen Bedarfsausweis online zu erstellen, In diesem Fall reduzieren sich die Kosten erheblich. Sind keine umfangreichen Sanierungsarbeiten geplant und ist keine komplexe Heizungsanlage vorhanden, kann auch auf diese Variante zurückgegriffen werden.
- Andernfalls ist eher die teurere Variante empfehlenswert, da die Angaben zu den Modernisierungsempfehlungen mit einer Vor-Ort-Beratung in der Regel umfassender und passgenauer ausfallen dürften.
- Geregelt sind die Vorschriften für den Bedarfsausweis im,
- Der für ein Mehrfamilienhaus kostet als in der Regel um die 400 bis 500 Euro, es kann je nach Anbieter auch sein, dass ein niedrigerer Fixpreis von rund 300 Euro sowie eine Pauschale je Wohneinheit in Höhe von 30 bis 50 Euro berechnet wird.
Die Kosten hängen auch davon ab, wie viele Wohneinheiten das Gebäude umfasst. Lediglich, wenn das Wohngebäude bis zu vier Wohnungen umfasst und das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
In allen anderen Fällen kann der preiswertere Verbrauchsausweis gewählt werden, sofern die Verbrauchsdaten für drei Jahre vorliegen. Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten fallen für einen solchen Energiepass im Schnitt um die 250 Euro an Kosten an. Wird ein Energieausweis für eine Eigentumswohnung benötigt, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, einen ausstellen zu lassen, sofern noch keiner vorliegt ().
Die Kosten sind von allen Eigentümern zu tragen und werden somit auf die einzelnen Eigentümer umgelegt. Wie hoch die Kosten für einen Eigentümer ausfallen, hängt somit von seinem beziehungsweise der Anzahl der Wohneinheiten ab – und davon, ob ein oder ausgestellt wird.
- Ist für diesen Prozess eine beauftragt, übernimmt diese die Beschaffung eines Energieausweises,
- Achtung Handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude mit mehr als 10 Prozent Wohnanteil, müssen zwei Energieausweise erstellt werden: Einer für den Nichtwohnanteil und einer für den Wohnanteil.
- Daher entstehen insgesamt höhere Kosten für das gesamte Gebäude.
Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits Bestandteil der Unterlagen für den Bauantrag, der vom Architekten oder Planer beim Bauamt eingereicht wird. Er wird lediglich dann erneut angepasst, wenn sich bauliche Änderungen ergeben haben. In der Regel dürften die Kosten hierfür daher bereits in den enthalten sein.
- Wie teuer ein sein darf, ist gesetzlich nicht geregelt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht hierzu keine Vorgaben.
- Unsere Kostenlose Maklerempfehlung mit Energieausweis-Service Sie benötigen einen Energieausweis für Ihren Hausverkauf? Erhalten Sie diesen kostenlos bei Beauftragung eines von immoverkauf24 empfohlenen Immobilienmaklers.
Der Makler kann Sie außerdem professionell beraten, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen und welcher Ausweis den Energieverbrauch Ihrer Immobilie besser darstellt. Einfach hier Formular ausfüllen – Energieausweis bei Beauftragung unseres empfohlenen Maklers erhalten: Hinweis: Unsere Immobilienmakler erfüllen höchste Anforderungen an Service und Qualität.
Wie viel kostet die Erstellung eines Energieausweises?
Die Kosten für einen online bestellten Bedarfsausweis betragen etwa 100€. Die Erstellung ist wesentlich aufwendiger, wenn der Energieberater das Gebäude bei einer Vor-Ort-Begehung begutachtet. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen dann meist zwischen 300 und 500€.
Was kostet ein Energieausweis beim Hausverkauf?
8. Was kostet ein Energieausweis? – Die Kosten für einen Energieausweis unterscheiden sich stark zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Da zur Erstellung eines Bedarfsausweises zahlreiche Informationen über das Gebäude hinsichtlich Dach, Heizung, Dämmung und Fenster bei einem Besichtigungstermin vor Ort eingeholt werden müssen, ist ein Bedarfsausweis vergleichsweise teuer.
- Zwar müssen auch beim Verbrauchsausweis einige Informationen zusammengetragen werden, aber sofern der Energieausweis online erstellt wird, ist er relativ günstig.
- So kostet ein Verbrauchsausweis 50 – 100 € und ein Bedarfsausweis ca.400 – 500 €,
- Die Kosten stellen nur grobe Schätzwerte dar, da je nach Größe des Gebäudes und eventuellen Besonderheiten der Aufwand variieren kann.
Tipp von immoverkauf24: Möchten Sie Ihre Immobilie durch einen von immoverkauf24 empfohlenen Makler verkaufen, ist der Energieausweis für Sie als Verkäufer kostenfrei.
Woher bekomme ich einen Energieausweis für das Haus?
Woher bekomme ich einen Energieausweis für das Haus? – Den Verbrauchsausweis („kleiner” Energieausweis) bekommen Sie bei Ihrem Energieversorger, Der Bedarfsausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und bedarf einer persönlichen Besichtigung. Zu den Fachleuten zählen zum Beispiel:
Gebäudeenergieberater Architekten Innenarchitekten Bauingenieure Bauchtechniker Physiker Bauphysiker Schornsteinfeger Anlagentechniker
Wichtig: Der Aussteller des Energieausweises benötigt zusätzlich:
Eine abgeschlossene Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen (nach Energieeinsparverordnung) Oder: einen Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen Oder: zwei Jahre Berufserfahrung in Anlagetechnik oder Bau Oder: eine öffentliche Beschäftigung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen, Bau oder Anlagentechnik im Hochbau.
Wer zahlt Energieausweis beim Hausverkauf?
Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis – Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.
Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz, Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressent:innen über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer:in aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen.
Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis. Mieter:innen in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen. Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben. Eigentümer:innen von Neu- und Bestandsbauten müssen sicherstellen, dass sie von Planer:innen oder Architekt:innen einen erforderlichen Ausweis erhalten. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.
Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Wegen einzelner Sanierungsschritte sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.
Vermieter:innen dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter:innen umlegen. Wohnungseigentümer:innen in Eigentumsgemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten. Die Kosten sind von der Eigentumsgemeinschaft zu tragen.
Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer:in selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung, Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.
Wie lange dauert es einen Energieausweis erstellen zu lassen?
Wie lange dauert die Erstellung meines Energieausweises? Die Lieferdauer beträgt ungefähr 1 Woche. In dringenden Fällen können Sie einen Express-Energieausweis (Lieferdauer: 2 Tage) bestellen.
Kann man die Kosten für einen Energieausweis steuerlich absetzen?
Sind die Erstellungskosten eines Energieausweises steuerlich absetzbar? Ja. Die Ausgaben können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Was passiert wenn man ein Haus ohne Energieausweis verkauft?
Energieausweis-Pflicht Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, benötigt einen Energieausweis und muss bereits im Exposé oder einem Immobilieninserat, spätestens jedoch bei der Hausbesichtigung das Dokument vorlegen sowie nach dem Immobilienverkauf im Original an den Käufer aushändigen. Das Wichtigste in Kürze
Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf oder der Neuvermietung Pflicht, Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro, Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden. Beim Verkauf mit einem immoverkauf24 Makler erhalten Sie den kostenlos dazu!
Seit 2014 muss beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien ein erstellt werden. Auch bei Neubauten hat dieser zudem Bestandteil der Unterlagen für den Bauantrag zu sein. Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbebauten. Auch im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung – etwa auf KfW-Effizienzhaus-Standard – wird ein Energieausweis erforderlich.
- Vermieter können die nicht auf die Mieter umlegen, wer eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt anteilig innerhalb der für den Energieausweis.
- Er hat zudem gegenüber der Gemeinschaft Anspruch auf Herausgabe des Energieausweises.
- Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, müssen die Interessenten unaufgefordert über die energetischen Kennzahlen des Gebäudes informiert werden (siehe hierzu auch Frage 5).
Dies setzt voraus, dass ein Energieausweis vor dem Immobilienverkauf ausgestellt wurde. Bis dahin benötigen Eigentümer keinen Energieausweis. Langjährige Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Energiepass ausstellen lässt. Folgende Gebäude sind von der Energieausweis Pflicht ausgenommen:
kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Baudenkmäler Ferienhäuser bzw. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden Gebäude mit besonderer Nutzung (Ställe, Werkstattgebäude)
Egal für welchen Anlass, ob für den Neubau, bei Modernisierung, den Verkauf oder die Vermietung – im Folgenden erfahren Sie mit nur wenigen Klicks welchen Energiepass Sie für Ihr Gebäude benötigen und erhalten die Möglichkeit Ihren anzufordern. Sie möchten eine Immobilie verkaufen und benötigen hierbei noch Unterstützung? Lassen Sie sich unverbindlich einen Makler von immoverkauf24 empfehlen und profitieren Sie bei Verkauf von dem kostenlosen Energieausweis-Service.
- Jetzt anfordern! Jetzt schnell & einfach Energieausweis anfordern! Ein Energieausweis wird in der Regel immer für das gesamte Wohngebäude ausgestellt – auch wenn es um Eigentumswohnungen geht.
- Im zweiten Fall ist der Energieausweis somit Sache der Eigentümergemeinschaft.
- Einen Sonderfall bilden gemischt genutzte Gebäude, die teils für Wohnzwecke, teils auch anders genutzt werden (Beispiel: Wohn- und Geschäftshaus mit Läden im Erdgeschoss).
In diesem Fall muss jeweils ein Energieausweis für den Wohn- und Gewerbeteil des Gebäudes erstellt werden. Dominiert eine Nutzungsart beispielsweise sehr stark oder wird der Gewerbeteil mit Büros und somit eher wohnähnlich genutzt, sind Ausnahmen möglich.
Art des Energieausweises – oder ? Auszug aus dem Energieausweis über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch in Kwh je Quadratmeter Heizungsart Baujahr Energieeffizienzklasse (bei Energieausweisen ab 1. Mai 2014), bei älteren Ausweisen kann diese umgerechnet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite, Interessenten ist der Energieausweis bei der Besichtigung der Immobilie vom oder Verkäufer gemäß § 80 GEG vorzulegen – und zwar auch ohne Aufforderung, Dies kann geschehen, indem dieser rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorgelegt wird – etwa als Aushang bei der Besichtigung der Immobilie oder indem er den Interessenten per Post oder E-Mail zugeschickt wird.
- Interessenten ist das gesamte Dokument einschließlich der Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
- Achtung! Sie sind Immobilieneigentümer, haben bereits einen Energieausweis und planen den Verkauf oder die ? Prüfen Sie zunächst, ob er noch gültig ist – viele Ausweise sind mittlerweile mehr als zehn Jahre alt und haben damit ihre Gültigkeit verloren.
Zudem prüfen bereits im Rahmen der Vorbereitung des, ob ein Energieausweis vorliegt und übergeben wird. Selbst wenn Käufer und Verkäufer auf die Vorlage des Energieausweises verzichten, sind mittlerweile immer weniger Notare bereit, den unter diesen Voraussetzungen zu beurkunden.
- Der Grund: Bei der Vorlagepflicht handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung,
- Wurde der Kaufvertrag beurkundet, übergibt der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis.
- Unterlässt der Verkäufer dies, drohen ihm seit dem 15.
- Mai 2015 hohe Strafen.
- Es hängt bei Wohngebäuden von der Anzahl der Verbrauchsabrechnungen, der Anzahl der Wohneinheiten, vom Jahr des Bauantrags und von den Anforderungen der 1.
Wärmeschutzverordnung ab, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen erstellen lassen dürfen. Für Neubauten ist grundsätzlich ein Pflicht. In gewerblich genutzten Gebäuden muss der Energieausweis öffentlich gut sichtbar ausgehängt werden, sofern die 250 Quadratmeter überschreitet und mit großem Publikumsverkehr einhergeht – beispielsweise Hotels, Banken oder Restaurants.
Bei öffentlich genutzten Gebäuden wie Schulen, Rathäusern oder Behörden gilt dies seit Juli 2015 ab einer Nutzfläche von 250 Quadratmetern. Die Energieausweis Pflicht ergab sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren erste Fassung am 1. Februar 2002 in Kraft trat. Die letzte Fassung der wird auch als EnEV 2014 bezeichnet.
Sie galt seit dem 1. Mai 2014 und enthielt umfangreichere Pflichten für Eigentümer beim Immobilienverkauf und bei der Immobilienvermietung. Seit dem 01. November letzten Jahres wurde die EnEV von dem Gebäudeenergiegesetz abgelöst.8. Welche Behörde ist für die Energieausweise zuständig? – Hier Tabelle: Zuständige Behörden Die Zuständigkeiten für Energieausweise sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt,
Bundesland | zuständig |
Baden-Württemberg | Untere Bauaufsichtsbehörde |
Bayern | Untere Bauaufsichtsbehörde, Bezirksregierungen |
Berlin | Bauaufsichtsbehörden |
Brandenburg | Untere Bauaufsichtsbehörden |
Bremen | Senator für Umwelt, Bau und Verkehr |
Hamburg | Oberste Bauaufsicht bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
Hessen | Untere Bauaufsichtsbehörden |
Mecklenburg-Vorpommern | Untere Bauaufsichtsbehörden, Anlaufstelle: Verbraucherzentrale |
Niedersachsen | Untere Bauaufsichtsbehörden |
Nordrhein-Westfalen | Untere Bauaufsichtsbehörde |
Rheinland-Pfalz | ungeklärt |
Saarland | Untere Bauaufsichtsbehörde |
Sachsen | Landkreise und kreisfreie Städte |
Sachsen-Anhalt | Untere Bauaufsichtsbehörden |
Schleswig-Holstein | Untere Bauaufsichtsbehörden |
Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung V Wirtschaft und Gesundheit, Referat 510 Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung |
Quelle: Dena, Immoverkauf24 Wer sich nicht an die Auflagen zur Energieausweis Pflicht hält, riskiert ein hohes Bußgeld, Händigt der Verkäufer den Energieausweis nach Vertragsabschluss nicht an den Käufer aus, kann für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
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Für die Vermittlung erhält immoverkauf24 ggf. eine Provision. Für Sie als Kunde ist der Service kostenlos. : Energieausweis-Pflicht
Für welche Häuser ist der Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis und dessen Gültigkeit anhand einiger Beispiele – Die Gültigkeit beim Energieausweis ist je nach Gebäudetyp und Baujahr verschieden. Um Ihnen einen Überblick zu den verschiedenen Staffelungen geben zu können, haben wir im Folgenden einige Beispiele zusammengestellt:
Seit Inkrafttreten der EnEV 2002 benötigen alle Neubauten und umfassend modernisierten Wohngebäude einen Energieausweis. Das heißt, deren Energieausweis hat seine Gültigkeit bereist 2012 verloren. Häuser mit dem Baujahr ab 1966 benötigen seit 01. Januar 2009 einen Energieausweis. Somit verlor dieser die Gültigkeit 2019. Alle Energieausweise, die vor dem 01. Oktober 2007 ausgestellt wurden und nicht den Mindestanforderungen entsprechen, sind bereits seit dem 01.November 2014 nicht mehr gültig. Jedes Wohngebäude, welches 1965 und davor errichtet wurde, benötigt seit dem 01. Juli 2008 einen Energieausweis. Dessen Gültigkeit lief im Juli 2018 ab. Der verpflichtende Bedarfsausweis gilt seit dem 01.Oktober 2018 für jeden Altbau mit bis zu vier Wohneinheiten sowie einem Baujahr 1977 und älter.
Für welche Gebäude braucht man keinen Energieausweis?
Die Pflicht zum Energieausweis besteht nicht bei: Gebäuden, die nicht unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Gebäuden mit weniger als 50qm energetischer Nutzfläche. Gebäuden, die nach Landesrecht als Baudenkmal gelten.
Welches Baujahr braucht keinen Energieausweis?
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? – Grundsätzlich sind zwei Arten des Energieausweises definiert, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist in der Regel teurer und aufwendiger zu erstellen. Die Grundlage der Berechnung sind hier die Gebäudedaten, darunter Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche, Gesamtnutzfläche, Heizungsdaten, Fensterflächen und Fensterart.
- Hierdurch ist der berechnete Kennwert unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner, wobei die Aussagekraft sehr stark davon abhängt, wie genau und aufwendig der Aussteller des Ausweises die Daten erhoben hat.
- Der Verbrauchsausweis dagegen ist einfacher zu erstellen, solange grundlegende Gebäudedaten und in erster Linie die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
Sollten Leerstände vorgelegen haben, so sollten diese berücksichtigt werden. Obwohl der Verbrauchsausweis einfacher zu erstellen ist, kann er durch einzelne Bewohner mit stark abweichendem Heiz- und Lüftungsverhalten schnell verfälscht werden. Nicht für jedes Haus kann man sich aussuchen, welcher Ausweis zu erstellen ist.
- Bei Neubauten, bzw.
- Allen Gebäuden, für die keine drei Jahre an Verbrauchswerten vorliegen, muss der Bedarfsausweis gewählt werden.
- Auch Gebäude mit einem Baujahr vor 1978, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen und bei denen keine umfassende Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung durchgeführt wurde, benötigen einen Bedarfsausweis,
Für Bestandsgebäude mit einem Baujahr ab 1978, mit einer Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung, oder mit mindestens 5 Wohneinheiten, kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn die benötigten Daten vorliegen. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen in der Regel keinen Energieausweis,
Was passiert wenn man keinen Energieausweis hat?
August 2018 – Falscher oder ungültiger Energieausweis – was bedeutet das für Eigentümer? Wer sein oder eine Wohnung vermieten will, benötigt seit 2014 einen, das schreibt die vor – und das weiß inzwischen auch so gut wie jeder Eigentümer (). Anhand der Angaben in den Dokumenten sollen Käufer oder Mieter abschätzen können, welche Kosten für Warmwasser, Heizung & Co.
- Bei der Immobilie ihrer Wahl anfallen.
- Was viele Eigentümer nicht wissen: Im Juli 2018 sind die ersten Energieausweise ausgelaufen, da die Dokumente nur jeweils 10 Jahre gültig sind.
- Betroffene Eigentümer, die verkaufen oder neu vermieten wollen, sollten sich um einen neuen Ausweis kümmern.
- Aber was passiert eigentlich, wenn ein gültiger Energieausweis nicht rechtzeitig zur Hand ist oder die Angaben nicht korrekt sind? immoverkauf24 klärt auf.
© fotolia / stockpics Wenn ein Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht korrekt ist, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro – so besagt es die EnEv 2014 in §27. Ein Strafgeld kann gegen die Aussteller von Energieausweisen verhängt werden, aber auch gegen die Immobilienbesitzer selbst.Treffen kann das Verkäufer oder Vermieter von Bestandsimmobilien,
die falsche Daten für Energieausweise im Bestand bereitstellen oder den Energieausweis bzw. eine Kopie bei, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert vorlegen, und zwar spätestens bei der Immobilie, oder den Energieausweis im Original nach Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert übergeben oder die in Anzeigen in kommerziellen Medien die Energiekennwerte des Energieausweises nicht wie gefordert angeben (das gilt auch für, sie sind allerdings aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und nicht durch die EnEv verpflichtet).
Behörden kontrollieren Energieausweise – jedenfalls formal Seit 2014 erhalten Energieausweise eine Registriernummer, mit deren Hilfe Behörden stichprobenartige Kontrollen der Energieausweise vornehmen, um deren Qualität zu kontrollieren und zu sichern.
Für das Eintragen der Registriernummer und die Übersendung einer Kopie an die Behörden ist der Aussteller des Energieausweises verantwortlich. Aber wie gut funktioniert dieses Kontrollinstrument? „Aus unseren täglichen Gesprächen mit Immobilieneigentümern ergibt sich, dass von offizieller Seite bisher so gut wie nie Bußgelder verhängt werden”, sagt Niels Jacobsen, Gründer von immoverkauf24.
„Denn die stichprobenartigen Überprüfungen von Energieausweisen durch die Länder scheinen keine Konsequenzen zu haben – das jedenfalls legen Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nahe.” Erstmals am 1. März 2017 waren die Länder verpflichtet, der Bundesregierung wesentliche Erfahrungen mit den Stichproben zu berichten, danach hat das alle drei Jahre wieder zu geschehen.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
In 15 Minuten zum Energieausweis – Sie möchten einen Energieausweis erstellen und möchten auf den teuren Energieberater vor Ort verzichten? Dann nutzen Sie den Online Energieausweis ! Der Energieausweis ist rechtskräftig und verursacht nur einen Bruchteil der Kosten, die ein Energieberater kosten würde.
Kann auf den Energieausweis verzichtet werden?
Mythos 3: Beim Immobilienverkauf auf einen Energieausweis verzichtet werden sofern beide Partein damit einverstanden sind. – Die EnEV schreibt den Energieausweis für alle Neuvermietungen und Verkäufe zwingend vor, weshalb ein Verzicht nicht möglich ist.
- Somit ist auch dieser Mythos falsch ! Mit der neuen EnEV wurde diese Pflicht sogar noch verschärft.
- Seit 2014 genügt es nicht mehr den Ausweis erst bei Abschluss des Immobiliengeschäfts vorzulegen.
- Die Energieausweisdaten werden bereits bei der Insertion der Immobilie benötigt Ob das Inserat online oder in Zeitungen veröffentlicht wird spielt dabei keine Rolle.
Kommt man dieser Pflicht nicht nach ist mit Bußgeldern zu rechnen. Zwar ist es möglich einen Verkauf ohne Inserat abzuwickeln jedoch wird der Energieausweis spätestens beim Notartermin fällig, da ein Kaufvertragsabschluss ohne diesen nicht zulässig ist.
Warum will die Bank einen Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Immobilien und ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Miete oder dem Kauf eines Wohngebäudes, Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Doch wo liegen die Unterschiede?
Wer kontrolliert ob man einen Energieausweis hat?
Zuständigkeit bei unterschiedlichen Behörden – Für den Verbrauchsausweis wird lediglich der Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre herangezogen. Dieser ist aber stark abhängig von den Bewohnern. Familien verbrauchen mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.
- Und wer viel unterwegs ist, heizt wahrscheinlich weniger als sein Vormieter, der häufiger zu Hause war.
- Den für zehn Jahre gültigen Energieausweis benötigen Hauseigentümer, wollen sie das Gebäude oder nur Wohnungen darin verkaufen oder vermieten.
- Sie müssen das Dokument dem Interessenten unaufgefordert vorlegen.
Auch beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist die Ausstellung Pflicht, das übernimmt ein Energieberater. Für im Bau befindliche Gebäude müssen beim Verkauf und der Vermietung der Wohnungen noch keine Energieausweise vorgelegt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
„Es findet faktisch keine behördliche Kontrolle statt”, klagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Wer die Vorlage des Energieausweises kontrolliert, ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Mal sind es die Unteren Bauaufsichtsbehörden, mal ein Landesverwaltungsamt, Bezirksämter oder ein Umweltsenator.
In diesen Behörden fehlt auch geeignetes Personal.
Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?
Ein Energieausweis ist für Neubauten vorgeschrieben, außerdem für bestehende Wohngebäude, wenn sie – oder einzelne Wohnungen in den Häusern – verkauft oder neu vermietet werden. Darüber hinaus müssen sich Hauseigentümer den Energieausweis aushändigen oder aktualisieren lassen, wenn ihr Haus nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) saniert oder modernisiert wird.
- Empfohlen wird der Energieausweis auch zur Entscheidungsfindung, wenn Eigentümer unschlüssig sind, ob sie eine energetische Modernisierung durchführen lassen sollen.
- Denn der Ausweis weist die energetischen Mängel aus und zeigt, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.
- Alle Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden gelten seit 01.05.2021 neue Regeln (siehe unten). Wer sein Haus verkaufen oder seine Wohnung neu vermieten möchte, und dessen Energieausweis 2011 oder früher ausgestellt wurde, muss diesen dann erneuern lassen.
- Eine Ausweispflicht besteht für Gebäude unter Denkmalschutz sowie für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche.
- Die Verkäufer*in bzw.
- Vermieter*in muss die im Energeieausweis genannte Effizienzklasse oder den Energiekennwert bereits in der Immobilienanzeige veröffentlichen, dann den Energieausweis jedem Kauf- und Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung des Objekts zugänglich machen und Käufer*innen oder Mieter*innen bei Vertragschluss im Original oder als Kopie übergeben.
Auf Verstöße steht Bußgeld bis 10.000 Euro. Sie sind Wohnungseigentümer*in? Dann braucht Ihre WEG einen aktuellen Energieausweis für das Gebäude, wenn eine der Wohnungen verkauft oder (wieder) vermietet werden soll. Die Verwaltung ist verpflichtet, einen Energieausweis zu beantragen.
Kann man Energieausweis online erstellen?
Energieausweis erstellen: Den richtigen Aussteller finden – Einen Energieausweis ausstellen darf nicht jeder – auch online nicht. Dafür ist eine entsprechende Ausbildung und Berufspraxis notwendig, Allerdings gibt es kein Zertifikat dafür. Bei der Wahl des passenden Dienstleisters ist also Vorsicht geboten.
Wer kann mir einen Energieausweis ausstellen?
Worauf muss ich bei der Ausstellung von Energieausweisen achten? – Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen.
Es gibt allerdings kein amtliches Zertifikat der Zulassung. Sie müssen sich als Auftraggeber:in also darauf verlassen können, dass die Expert:innen die Anforderungen des GEG erfüllen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann,
Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, wie komplex das Gebäude und seine energieverbrauchenden und -produzierenden Anlagen sind. Vermieter:innen dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter:innen umlegen.
- In der Regel umfasst der Energieausweis 5 Seiten und enthält neben den Energiekennwerten des Hauses auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung.
- Wärmebedarfsausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt, oder Energiepässe, die nach der Energieeinsparverordnung als Energieausweise anerkannt wurden, können in der damals gültigen Form weiter verwendet werden – solange sie nicht älter als 10 Jahre sind.
Wie der Ausweis aufgebaut ist und wie Sie ihn richtig lesen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Was passiert bei Vermietung ohne Energieausweis?
Page 2 – Wer ein Haus verkaufen möchte, muss einen gültigen und korrekten Energieausweis vorlegen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Die Art des Energieausweises ist frei wählbar. Alle Vorschriften regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hier finden Sie alle wichtigen Fakten verständlich im Überblick.
Energieausweis mit wenigen Ausnahmen Pflichtmeist freie Wahl: Verbrauchsweis oder Bedarfsausweis Eigentümer*innen für korrekte Angaben verantwortlichalle Pflichten und Ausnahmen regelt das Gebäudeenergiegesetz
Für nahezu jedes Gebäude, welches verkauft werden soll, ist ein Energieausweis Pflicht. Ausnahmen sind:
Gebäude unter 50 m² NutzflächeFerienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden Gebäude unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz Gebäude mit besonderer Nutzung wie beispielsweise Ställe
Wer ein Gebäude verkauft, muss den Energieausweis vorlegen– also Eigentümer*in oder Makler*in. Einen Energieausweis können Sie auch im Internet bestellen, Wie Sie den richtigen Anbieter finden, welche Unterlagen nötig sind und wie hoch die ungefähren Kosten sind, erläutern wir im,
Die erklärt, woran qualifizierte Aussteller*innen zu erkennen sind. Die entsprechenden Expert*innen finden Sie auch in unserem oder in der Energieeffizienz-Experten-Datenbank der dena. Der Energieausweis für ein Haus bezieht sich stets auf das gesamte Gebäude. Er kann nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.
Die Ausweise sind zehn Jahre gültig, auch wenn sich in diesem Zeitraum die rechtlichen Anforderungen ändern. Danach sind sie zu erneuern, eine Verlängerung ist nicht möglich. Energieausweise sind unabhängig von einem Verkauf oder Neuvermietung vorzeitig zu erneuern, wenn die oder 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wird.
Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes.Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen, aus dem Zustand des Gebäudes gefolgerten Energiebedarf. Damit ermöglicht er eine von der Nutzung unabhängige Beurteilung des Gebäudes.
Grundsätzlich besteht die freie Wahl. Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:
Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhaltenNeubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor nach dem nachträglichen oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen
Verbrauchsausweise sind aufgrund des geringeren Aufwands kostengünstiger, Dafür enthalten Bedarfsausweis besser auf das Gebäude zugeschnittene Vorschläge zur energetischen Modernisierung. Sie haben damit für Eigentümer*innen einen zusätzlichen Nutzen.
Weitere Informationen zu den beiden Energieausweisarten sind im zu finden. Bereits bei der ersten Besichtigung muss ein gültiger und korrekter Energieausweis Interessent*innen unaufgefordert gezeigt oder zumindest deutlich sichtbar ausgehängt werden. Die Papierform ist vorgeschrieben. Den Ausweis digital auf einem Smartphone oder Monitor zu zeigen reicht nicht.
Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wer einen Energieausweis besitzt und eine Immobilienanzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, muss darin folgende Angaben machen:
Art des Energieausweises Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf wesentlicher für die Baujahr (Wohngebäude) Energieeffizienzklasse (Wohngebäude, wenn Energieausweis seit April 2014 ausgestellt wurde) Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt (nur bei Nichtwohngebäuden)
Eigentümer*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben für das Erstellen des Verbrauchsausweises verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld. Alle Kaufinteressenten haben bei der ersten Objektbesichtigung einen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen.
Darüber hinaus gibt aber kein Recht darauf, sich den Ausweis aushändigen zu lassen. Um die Bewertung des Energieausweises richtig einordnen zu können, ist es wichtig zu wissen, welcher Energieausweis vorliegt: Verbrauchs- und Bedarfsausweise können ein und dasselbe Gebäude in verschiedene Effizienzklassen einordnen.
Energetische Sanierung: Das kommt auf Immobilienbesitzer zu.
Der tatsächliche Energieverbrauch ist auch vom individuellen Heizverhalten abhängig. So lässt sich nicht unmittelbar vom vergangenen Verbrauch auf den künftigen schließen. Der Energieausweis für ein Haus dient also in erster Linie der Zuordnung in eine Effizienzklasse.
Wie aussagekräftig ist ein Energieausweis?
Aussagekraft des Ausweises beurteilen – Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Er erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen.
- Das Dokument wurde im Laufe der Zeit außerdem stark verändert, was einen Vergleich nur in bestimmten Fällen sinnvoll macht.
- Energieausweise richten sich nach der zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung gültigen Vorschrift: bis Oktober 2020 war das die EnEV, seitdem ist es das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Mit den beiden EnEV-Novellen in den Jahren 2009 und 2014 sowie dem neuen GEG wurde das Ausweisformular verändert.
Die Zuordnung eines Energieausweises zur entsprechenden Verordnung ist über das Ausstellungsdatum möglich, das auf der ersten Ausweisseite steht.
Kann man Dachsanierung bei Haus steuerlich geltend machen?
Die Renovierung als Vermieter steuerlich absetzen – Als Vermieter ist es besonders einfach für Sie. Denn wenn Sie die Immobilie, welche Sie mit der Dachsanierung verbessern möchten, vermieten und diese nicht selbst bewohnen, können Sie die Kosten der Dachsanierung steuerlich problemlos absetzen.
Was kostet ein Energieausweis bei brunata?
Wie hoch sind die Kosten für einen Brunata Energieausweis? – Wenn Sie bei der Brunata einen Energieausweis kaufen, hängen die Kosten von der Energieausweisart ab: Der Energieverbrauchsausweis kostet rund 90 Euro, der Bedarfsausweis rund 270 Euro. Beachten Sie: Aktuell ist es für Vermieter nicht möglich, die für die Erstellung des Energieausweises anfallenden Kosten auf den Mieter umzulegen.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
In 15 Minuten zum Energieausweis – Sie möchten einen Energieausweis erstellen und möchten auf den teuren Energieberater vor Ort verzichten? Dann nutzen Sie den Online Energieausweis ! Der Energieausweis ist rechtskräftig und verursacht nur einen Bruchteil der Kosten, die ein Energieberater kosten würde.
Was benötige ich zur Erstellung eines Energieausweises?
Finden Sie heraus, welchen Ausweis Sie benötigen – Nötige Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zur Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Baujahr der Heizanlage) sowie Angaben zum Gebäude-Leerstand.
- Heizkostenabrechnungen oder Energierechnunge n (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten 3 Abrechnungsjahre.
- Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung.
- Das B aujahr der Heizungsanlage kann dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) entnommen werden.
- Optional: Digitales Foto des Gebäudes im Dateiformat jpg oder png
Nötige Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Zudem werden Angaben zur Fläche des Gebäudes benötigt, Informationen zur Gebäudeart, sowie Angaben zum Gebäude-Leerstand.
- Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets) der letzten drei Abrechnungsjahre.
- Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre.
- Angaben zur Fläche des Gebäudes finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung.
- Das Baujahr der Heizungsanlage kann dem Abgasmessprotokoll des Schornstein-fegers (Kaminkehrers) entnommen werden.
- Das Baujahr der Klima- und/oder Lüftungsanlage,
- Digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke bzw. Kellerwände) im Dateiformat jpg oder png. Wenn zugänglich, sollte die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten aus den Fotos hervorgehen. Alternativ Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen, die den energetischen Zustand belegen (PDF).
- Verbrauchsausweis Wohngebäude 59,00 Euro
- Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude 79,00 Euro
- Bedarfsausweis Wohngebäude 99,00 Euro
Welcher Energieausweis ist günstiger?
Kosten für Verbrauchs- und Bedarfsausweis – Die Kosten variieren je nachdem, ob ein Vor-Ort-Termin stattfindet und ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands stets günstiger,
Liegen Fotos vor, anhand derer der energetische Zustand des Gebäudes ersichtlich ist, ist ein Termin vor Ort nicht nötig. Dafür ist mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro zu rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern mit über sechs Wohneinheiten sind Kosten in Höhe von circa 250 Euro üblich. Online bestellt, kostet ein Bedarfsausweis um die 100 Euro,
Erfolgt eine Datenaufnahme vor Ort, sind zwischen 300 und 500 Euro fällig. Bei größeren Gebäuden ist eine Grundpauschale von circa 300 Euro zuzüglich 30 bis 50 Euro je Wohneinheit üblich. Für das Erstellen von Energieausweisen gibt es keine Fördermittel, da der Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht ist.